Leistungen

1. Grundpflege – Körperpflege nach SGB XI

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Zur Grundpflege gehören z.B. Körperpflege, Mobilität, Ernährung, die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation sowie Prophylaxen. Anspruch auf die Grundpflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.

Unser qualifiziertes Fachpersonal übernimmt die Versorgung schwerer Pflegefälle, sowie die Versorgung bei leichter Pflegebedürftigkeit wie z.B.  beim Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Mund- und Zahnpflege und vieles mehr.

Wir beraten Sie gerne und ermitteln Ihren optimalen Bedarf.

2. Behandlungspflege nach SGB V

Nach dem Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst die Behandlungspflege ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patient:innen zu Hause durchgeführt werden  und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung. Ein Arzt kann also eine Behandlungspflege „verschreiben“.

Die Leistungen der Behandlungspflege müssen von der Krankenkasse genehmigt werden. Liegt eine Genehmigung vor, werden die Kosten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Diese werden von unseren examinierten Fachkräften durchgeführt. Beispiele sind hierfür:

  • Medikamentöse Behandlungen
  • Injektionen
  • Verbandswechsel
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Kathederwechsel und Blasenspülung
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Anziehen von Kompressionsstrümpfen…

3. Hauswirtschaftliche Versorgung

Für den Verbleib in den eigenen vier Wänden ist es meist vorrangig von Bedeutung, dass die hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt ist.

Wir decken das gesamte Leistungsspektrum ab und unterstützen Sie z.B. bei:

  • Reinigung der Wohnung
  • Kochen
  • Einkaufen
  • Spülen
  • Bügeln
  • Waschen der Wäsche
  • Beheizen der Wohnung

Die Kosten können teilweise über die Leitungen der Pflegeversicherung finanziert werden. Falls der Bedarf höher ist, bieten wir Ihnen diese auch als Privatleistung an. Wir beraten Sie gerne und ermitteln Ihren optimalen Bedarf im Vorfeld.

4. Soziale Betreuung

Gemeinsame Gespräche – gemeinsame  Aktivitäten – gemeinsame Zeit

Gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen Zeit verbringen und dabei mit ihm Aufgaben zu erledigen steht im Vordergrund! Die Alltagskompetenz soll erhalten und gefördert werden. Dafür sorgen unsere kompetenten Betreuungskräfte!

Zu den sozialen Betreuungsleistungen gehören u.a.:

  • Gespräche und Zuhören
  • Gemeinsames Kochen
  • Gemeinsames Einkaufen
  • Lesen, Vorlesen
  • Singen und Musizieren
  • Gemeinsame Spiele
  • Gemeinsame Aktivitäten wie z.B. Spazieren gehen, Ausflüge
  • etc.

Die Kosten können über die Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden. Wir beraten Sie gerne und ermitteln Ihren optimalen Bedarf im Vorfeld.

5. Privatleistungen

Privatleistungen sind Leistungen, die nicht verordnet werden können und nicht über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Diese Leistungen können Sie jedoch jederzeit dazubuchen und privat bezahlen.

Dazu gehören z.B.:

  • Hilfe im Haushalt, die über das Budget der Kassen liegen
  • Hausmeistertätigkeiten (siehe eigener Punkt)
  • Individuelle Leistungen

6. Hausmeistertätigkeiten

Wir bieten Ihnen auf privater Basis Hausmeistertätigkeiten an wie z.B.:

  • Rasenmähen
  • Hecken schneiden
  • Gartenpflege allgemein
  • Kleine Reparaturen im Haushalt
  • Kleine Reparaturen am Haus
  • etc…

Diese Leistungen können Sie privat dazubuchen, wir beraten Sie gerne!